Webinar am 29. September: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und Ihre kommunalen Gebäude

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz und setzt zentrale Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um. Weitere Stufen folgen zum 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028. Betroffen sind Rathäuser, Schulen, Kitas und Bauhöfe.

Wer aktuell einen Heizungstausch, eine Sanierung oder einen Neubau plant, entscheidet bereits unter neuem Recht. Die Wahlfreiheit bei der Heiztechnik ist größer geworden, die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Förderfähigkeit und Klimaschutz bleiben. Fehlentscheidungen in dieser Übergangsphase wirken über Jahrzehnte.

Termin: Dienstag, 29. September 2026, 14:00 bis 15:30 Uhr, online
Referenten: Karlheinz Paulus und Arne Kruft, Vorstände der Energieagentur Unterfranken e.V.
Zielgruppe: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager, Verwaltung und Bauamt
Teilnahme: kostenfrei

Inhalte

  • Seit 29. Juli 2026: Wegfall der 65-%-Pflicht, Wahlfreiheit bei der Heiztechnik, Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen, Anforderungen an die Gebäudeautomation größerer Nichtwohngebäude, geänderte Förderbedingungen
  • Ab 1. Januar 2027: Mindestenergiestandards für bestehende Nichtwohngebäude, Solarpflicht für neue öffentliche Nichtwohngebäude, Energieausweise mit Effizienzklassen, Vorgaben zur Ladeinfrastruktur
  • Ab 1. Januar 2028: Nullemissionsstandard für behördlich genutzte Neubauten der öffentlichen Hand
  • Praxisfragen aus Ihrer Kommune: Heizungstausch, Sanierungsplanung, Zusammenspiel mit Wärmeplanung und Förderung

Anmeldung

Bis Freitag, 25. September 2026, formlos per E-Mail an info@ea-ufr.de. Den Zugangslink erhalten Sie am Vortag der Veranstaltung.