Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet.
Mit dem GModG wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend reformiert. Ziel ist es, die Modernisierung des Gebäudebestands technologieoffener zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig die Transformation des Gebäudesektors hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung fortzuführen. Wesentliche Änderungen betreffen unter anderem den Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau sowie neue Anforderungen an den schrittweisen Einsatz klimaneutraler Energieträger.
Für Kommunen ergeben sich durch die Umsetzung der EU-Richtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) im GModG weitreichende Konsequenzen. Städte und Gemeinden verfügen über umfangreiche Gebäudebestände – darunter Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen und Kindertagesstätten –, die in den kommenden Jahren schrittweise energetisch modernisiert werden müssen. Das GModG schafft hierfür einen neuen gesetzlichen Rahmen und soll die Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen durch vereinfachte Vorgaben sowie eine engere Verzahnung mit bestehenden Förderinstrumenten unterstützen.
Zudem gewinnen die kommunale Wärmeplanung und ein strategisches Gebäude- und Energiemanagement weiter an Bedeutung. Kommunen sind gefordert, Sanierungsmaßnahmen mit ihrer Wärmeplanung, der Entwicklung lokaler Energienetze und den Klimaschutzzielen abzustimmen. Dies erhöht zwar den Planungsaufwand, eröffnet aber zugleich Potenziale zur Senkung der Betriebskosten, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur langfristigen Sicherung einer resilienten Wärmeversorgung.
Insgesamt stärkt das Gebäudemodernisierungsgesetz die Rolle der Kommunen als zentrale Akteure der Wärmewende. Entscheidend für eine wirtschaftliche Umsetzung sind eine frühzeitige Bestandsanalyse, die Nutzung bestehender Förderprogramme sowie der Ausbau digitaler Gebäude- und Energiemanagementsysteme.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zum Gesetz, den Änderungen sowie den Gesetzesmaterialien finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung sowie im GEG-Informationsportal des Bundes.
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