Mit der KommKlimaFöR 2026 hat der Freistaat Bayern die Förderrichtlinie für den kommunalen Klimaschutz neu aufgelegt. Die Richtlinie wurde am 29. Juli 2026 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht, tritt zum 1. August 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige KommKlimaFöR 2023. Ziel ist es, Kommunen bei der Minderung von Treibhausgasemissionen und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen.

Investive Klimaanpassung wird deutlich ausgebaut

Der inhaltliche Schwerpunkt der Neuauflage liegt auf der Erweiterung der Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Während die Vorgängerrichtlinien bereits Klimaanpassungskonzepte ermöglichten, können künftig auch konkrete investive Maßnahmen gefördert werden, die nachweislich zur Verringerung der Auswirkungen von Hitzeperioden beitragen. Förderfähig sind beispielsweise natürliche Beschattungen öffentlicher Plätze, Kindergärten, Schulen und Spielplätze, Klimawälder, Klimaparks, Dachbegrünungen, Kühlbrunnen sowie Zisternen zur Regenwassernutzung. Voraussetzung ist ein fachlicher Nachweis, etwa auf Grundlage eines Klimaanpassungskonzepts oder Hitzeaktionsplans. Zudem ist anzugeben, wie viele Bürgerinnen und Bürger von der Maßnahme profitieren.
Nach Angaben des Bayerischen Umweltministeriums reagiert die Neuauflage damit gezielt auf die zunehmenden Herausforderungen durch Hitzeperioden. Gleichzeitig soll der Ausbau sogenannter blauer und grüner Infrastruktur sowie das Schwammstadt-Prinzip in den Kommunen unterstützt werden.

Strategische Planung und Umsetzung werden verzahnt

Die Richtlinie verfolgt weiterhin den Ansatz, strategische Klimaschutzplanung und investive Umsetzung miteinander zu verbinden. Gefördert werden Entwicklungskonzepte zur klimaneutralen Kommune einschließlich kommunaler Treibhausgasbilanzen nach BISKO-Standard oder Greenhouse Gas Protocol. Aufbauend auf diesen Konzepten können investive Maßnahmen gefördert werden, sofern sie nachweislich eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 50 Prozent erreichen.

Energiemanagement und CO₂-Minderung bleiben zentrale Förderbereiche

Ein weiterer Schwerpunkt bleibt das kommunale Energiemanagement. Unterstützt werden unter anderem externe Beratungsleistungen, Energiecontrolling-Software – auch KI-gestützt –, Messtechnik sowie digitale Werkzeuge zur Senkung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs in kommunalen Gebäuden.
Auch investive Klimaschutzmaßnahmen bleiben Bestandteil der Förderung. Dazu zählen insbesondere die LED-Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungen sowie der Austausch CO₂-intensiver Anlagenteile. Voraussetzung ist jeweils ein Nachweis, dass die Maßnahme die Treibhausgasemissionen um mindestens 50 Prozent reduziert.

Antragsverfahren wird vollständig digital

Eine wesentliche organisatorische Neuerung betrifft das Antragsverfahren. Förderanträge können künftig ausschließlich digital über die Fördermanagementplattform des Freistaats eingereicht werden. Die digitale Antragstellung wird ab dem 3. August 2026 freigeschaltet.

Bis zu 200.000 Euro Förderung

Je nach Fördertatbestand können Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Förderobergrenzen liegen – abhängig vom jeweiligen Förderbereich – zwischen 100.000 und 200.000 Euro. Kleine sowie finanzschwache Kommunen profitieren von erhöhten Fördersätzen. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen nach Angaben des Umweltministeriums rund 9 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.

Bewährtes Förderprogramm wird fortgeführt

Die KommKlimaFöR wurde erstmals 2019 aufgelegt. Nach Angaben des Bayerischen Umweltministeriums wurden seither mehr als 45 Millionen Euro für rund 460 kommunale Klimaschutzprojekte bewilligt. Diese führen jährlich zu einer Einsparung von rund 11.000 Tonnen CO₂. Mit der KommKlimaFöR 2026 wird das Förderprogramm fortgeführt und um zusätzliche Möglichkeiten zur Umsetzung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen ergänzt.

Weitere Informationen: Die vollständige Förderrichtlinie ist auf der Verkündungsplattform Bayern abrufbar. Ergänzende Informationen sowie Hinweise zur digitalen Antragstellung stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bereit.